Wandeln Sie Steuern in Eigenkapital um - staatlich gefördert:
Die private Basisrente wird heute überwiegend nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftsweisen Bernd Rürup, als Rürup-Rente bezeichnet und ist das private Gegenprodukt zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der große Vorteil dieser eigenverantwortlichen Vorsorgeform: Der Staat fördert diese Verträge durch Steuervergünstigungen. Ein sehr großer Teil der Beiträge ist steuerlich absetzbar. Deshalb ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler besonders interessant. Doch auch Beamte und Arbeitnehmer über 2000 € bzw. bei Verheirateten 4000 € Monatsbruttoeinkommen können sie als sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge nutzen. Interessant ist auch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, da die Absicherung Ihrer Arbeits-kraft durch die Absetzbarkeit der Beiträge staatlich gefördert wird und so oft bei gleichem Nettoaufwand noch eine zusätzliche lebenslange BasisRente bietet.
Ein "Basisrentensparer" mit Geburtsjahrgang 1980 kann bei Vertragsbeginn 2009 bis zum 65. Lebensjahr 92,44 % der gesamten Beiträge absetzen. Bei Geburtsjahrgang 1969 sind es volle 83 %, und für den Jahrgang 1950 satte 75 %.
Sie sind schon mindestens 60 Jahre? Dann können Sie für Einzahlungen in 2009 volle 68 % des Beitrages ( zum Beispiel aus ihrer ablaufenden Lebensversicherung, Abfindung usw. ) steuerlich absetzen.
Rechenbeispiel für 20.000 € Einmalbeitrag - Eintrittsalter 65 Jahre - Rentengarantiezeit im Todesfall 22 Jahre!:
Bei angenommenen 40 % Steuersatz erhalten Sie vom Finanzamt mit der Steuererklärung 2009 stattliche 5.440 € zurück. Ihr Nettoaufwand beträgt also nur 14.560 €
Die lebenslange Rente in Höhe incl. Überschüße 1104 € / Jahr (Garantierente 910 €) erhalten Sie sofort jeden Monat ausbezahlt. Diese Rente ist bei Rentenbeginn 2009 nur zu 58 % zu versteuern - also selbst bei weiterhin angenommenen 40 % Steuersatz bleiben von 1104 € Jahresrente nach Steuern noch 847 € Netto. Legen Sie die Steuerersparnis zu 5 % Nettoverzinsung an, finanzieren Sie mit dem Zinsertrag damit sogar die Steuern ihrer Basisrente.
Legen Sie z. B. fünf Jahre hintereinander diesen Betrag in die WWK BasisRente an erwirtschaften Sie mit staatlicher Förderung eine respektable Zusatzrente schon ab dem 60. Lebensjahr.
Die möglichen Leistungen sind nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Sie enthalten Überschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und können deshalb nicht garantiert werden. Überschußsystem: teildynamische Plusrente
Hier erhalten Sie Ihr Angebot zur RürupRente 
Basisrenten rechnen sich vor allem für rentennahe Jahrgänge, da sie erstens von der „Steuerschere“ zwischen Absetzbarkeit der Beiträge in der Einzahlungszeit und steuerpflichtigem Teilbetrag der Rente in der Auszahlungszeit mehr profitieren als jüngere Jahrgänge.
Tip: wenn Sie die Steuerersparnisse wieder anlegen, können selbst bei hohen Steuersätzen im Alter oder auch hohen Ertragsanteilen der späteren Rentenjahrgänge große Renditevorteile entstehen. Oft ist der persönliche Steuersatz im Alter niedriger als während der Ansparphase.
Welche (Jahres-)Beiträge sind abzugsfähig?
20.000 € bei Ledigen
40.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten
Optionen: Berufsunfähgikeitsversicherung, Hinterbliebenenvorsorge
Einzahlungen: laufend, variabel, einmalig
Der Höchstbeitrag von 20.000€ bzw. 40.000€ ergibt sich als Summe aus:
Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung(GRV) ggf. zu berufsständischen Versorgungswerken.
Arbeitgeberanteil zur GRV
Beiträgen zur Rürup Rente
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Option wählen. Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente und die Beitragszahlung der RürupRente übernimmt die WWK für Sie. Vorteil: Sie finanzieren die Absicherung Ihrer Arbeitskraft steueroptimiert.
Spielregeln für die steuerliche Förderung:
Lebenslange Rentenzahlung
Rentenbeginn frühestens ab vollendeten 60. Lebensjahr
Rente ist nicht
-beleihbar
-vererbbar - aber mit der optionalen Hinterbliebenenoption* und Rentengarantiezeit ist eine Absicherung möglich *(an Ehegatten und Kinder für die Kindergeld gezahlt wird)
-veräußerbar
-übertragbar
-kapitalisierbar
Hartz IV sicher
Im Rahmen des Arbeitslosengeld II muß abgesehen von gewissen Freibeträgen vor Bezug staatlicher Leistungen zunächst das "verwertbare" Vermögen aufgebraucht werden. Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Sie ist also für Arbeitnehmer und Beamte "Hartz IV sicher".
die beste Rüruprente - die beste Basisrente
Zielgruppe
Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinkommen über 4.000€.
Selbständige, die Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
Selbständige ohne Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk bei denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht ausgeschöpft sind. Generell sind hohe Einzahlungsbeträge in die Rürup Rente empfehlenswert.
Sind die angegebenen Prognosen auch verlässlich, ist die Überschussbeteiligung gesichert? Quelle: Focus_Money 2009- WWK Rang 1

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