Absicherung im Todesfall - mit der WWK Premium Risk

e günstigste Risikoversicherung, die billigste Rikoversicherung

Risikolebensversicherung WWK Premium Risk     


Mit der Risikolebensversicherung WWK Premium Risk verschaffen Sie Ihrer Familie und sich selbst das beruhigende Gefühl für den Fall der Fälle ausreichend finanziell abgesichert zu sein.  Im Ernstfall nicht nur ein Gefühl, sondern für die Familie existenzsichernd.

Die WWK Premium Risk ist so gestaltet, dass sie gerade für Nichtraucher extrem günstig ist

(Nichtraucher = in den letzten 12 Monaten keine Zigarette geraucht).


Schutz muss sein, aber nicht um jeden Preis. 

Sie stehen mitten im Leben, bauen sich etwas auf und schmieden für sich und Ihre Familie große Zukunftspläne.
Ein einziger Unglücksfall kann dies alles zerstören!
Geld vom Staat? Nur das absolute Minimum! Die gesetzlichen Rentenzahlungen an Hinterbliebene stellen lediglich eine Grundversorgung dar. Schutz vor den finanziellen Auswirkungen eines Todesfalls ist wichtiger denn je. Dabei geht es in  erster Linie um die Versorgung der Angehörigen.

HARTZ IV ist keine Alternative zu dem geringen Beitragsauwand einer Risikoversicherung - fragen Sie mal Ihre Familie!

Hier geht´s zu ihrem WWK PREMIUM RISK ANGEBOT -

So viel zahlt die Rentenkasse - oder besser "so wenig"  

Wie wichtig eine rechtzeitige Absicherung der größten Lebensrisiken ist, sieht man am besten an dieser Grafik.



Stirbt ein Versicherter, der monatlich 3.000 EUR brutto verdient hat, erhält seine Ehefrau nur ca.  600 EUR monatlich als große Witwenrente (alte Bundesländer).

Die "große" Witwenrente erhält man, wenn der / die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte und wenn die Witwe / der Witwer das 45.Lebensjahr vollendet hat,
oder berufsunfähig ist
oder erwerbsunfähig ist
oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht
oder ein behindertes Kind erzieht.

Für jedes Kind kommen ca. 125 EUR monatlich als Halbwaisenrente hinzu (inkl. individuell berechnetem Zuschlag).

WWK Highlight: Premium Risk invest

Mit der WWK Premium Risk invest können auch Teile der Beiträge in Fonds investiert werden – Risikobereitschaft, die sich auszahlt. Risikolebensversicherungen und selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen sind auch weiterhin bis zu bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig, sofern der Steuerpflichtige die Beiträge selbst tragen muss. Eventuelle Überschüsse, die daraus erzielt werden, bleiben steuerfrei!

Alterseinkünftegesetz
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zählen Erträge aus Risiko-LVs nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit steuerfrei!