KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN
Die neue WWK Pflegerente 2010 mit den entscheidenden Vorteilen gegenüber anderen Absicherungsformen - wie z.B. einer Pflegetagegeldversicherung
-Betragsbefreiung bei Zahlung einer Pflegerente
-Leistung auch bei Demenz ab Pflegestufe II
-Einstufung nach Sozialgesetzbuch (SGB) oder ADL-Punkten ****
-eine Anerkennung/Untersuchung durch den medizinischen Dienstes der gesetzlichen Plegeversicherung ist nicht erforderlich; es reicht in der Regel ein Bericht der behandelnden Ärzte, Heilbehandler, bei Demenz vom Neurologen
-Freie Verwendung der Leistung
-Stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit
Beitragsbefreiung Beitragsbefreiung*Pflegestufe I /
3 ADL PunktePflegestufe II / 4-5 ADL-
Punkte oder DemenzPflegestufe III /
6 ADL-PunkteExklusiv – die Komplettabsicherung Beitragsbefreiung
25 % Rente der Pflegestufe III Beitragsbefreiung
50 % Rente der Pflegestufe III Beitragsbefreiung
100 % Rente der Pflegestufe III Komfort – der gesunde Mittelweg zwischen Leistung und Beitrag keine Leistung Beitragsbefreiung
50 % Rente der Pflegestufe III Beitragsbefreiung
100 % Rente der Pflegestufe III Basis – die solide Grundlage - bei Pflegestufe III keine Leistung keine Leistung
100 % Rente der Pflegestufe III Flexi – so wie Sie wollen - vergleichen Sie unser Angebot mit dem der Mitbewerber Beitragsbefreiung*
Rente wählbar von 0 bis 50 % der Pflegestufe III**
Rente wählbar von 0 bis 100 % der Pflegestufe III**'***Beitragsbefreiung
100 % der Pflegestufe III
Sie erhalten hier Ihr Angebot zur WWK PflegeRente 
und hier Ihr Vergleichsangebot zum Pflegetagegeld
* wenn Rente vereinbart
** in ganzen %-Schritten
*** mindestens so hoch wie in Pflegestufe I ****1. Begriff: ADL = Abk. für „Activities of Daily Living” („Tätigkeiten des täglichen Lebens“).
2. Merkmale: Bei Anwendung des ADL-Punktesystems wird zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine ärztliche Untersuchung vorgenommen und festgestellt, inwiefern die pflegebedürftige Person bestimmte Grundfertigkeiten eigenständig ausführen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit die aufgrund der Pflegebedürftigkeit erforderlichen Hilfestellungen bei der Ausführung von „Tätigkeiten des täglichen Lebens“ in Anspruch nehmen. Entscheidend ist allein der körperliche Zustand der pflegebedürftigen Person.
Durchschnittliche Kosten für das Pflegeheim/Pflegestufe III 3.300 EUR
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (ab Juli 2008) 1.470 EUR Differenz, die Sie monatlich tragen müssen 1.830 EUR
Nicht berücksichtigt sind Pflegezusatzkosten. Das sind Aufwendungen, die bedingt durch Ihre Pflegebedürftigkeit entstehen. Dazu zählen z.B. Kosten für private Heilbehandlungen, Massagen oder medizinische Hilfsmittel - ca 200 € /Monat.
Die Kosten für Ihre normale Lebenshaltung erhöhen Ihre Versorgungslücke erheblich.
Zu berücksichtigen sind a) Lebensmittel, Zeitungen, Fernsehen, Kleidung, b) etwaiger
Verdienstausfall bei Pflege durch Angehörige, c) Lebenshaltungs- und Mietkosten des
Ehepartners - 900 € + x.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt meist nur körperliche Gebrechen ab. Wer körperlich fit ist, aber z.B. unter Alzheimer leidet, erhält in der Regel keine Einstufung in eine Pflegestufe zuerkannt. So erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Demenz sich oder andere gefährden und daher einer Pflege bedürfen, keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Pflegereform sieht für Demenzkranke jährliche Leistungen bis zu 2.400 EUR vor, allerdings nur, wenn ein bereits pflegebedürftig eingestufter Patient zusätzlich an Demenz erkrankt.
Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst, oder eine stationäre Pflegeeinrichtung in Ihrer Stadt, oder im Umkreis? www.wwk-pflegeservice.de/ Wenn Sie den WWK-Kooperationspartner WDS.care mit einer Suchanfrage beauftragen, erhalten Sie innerhalb von nur 36 Stunden (Werktags, 09:00 - 18:00 Uhr) bis zu fünf Vorschläge für Stationäre Einrichtungen oder Ambulante Pflegedienste, die Ihrer individuellen Situation gerecht werden. WDS.care kann bundesweit auf fast alle relevanten Anbieter im Stationären und Ambulanten Bereich zugreifen, inklusive der Meldung freier Pflegekapazitäten bei den Stationären Einrichtungen. Mit einem speziellen Transparenz-System ist WDS.care zudem in der Lage, Informationen zum Anbieter, die über das gesetzlich geforderte Maß (MDK-Transparenz-Bericht) hinausgehen, an Sie weiterzuleiten. Hierzu zählen u. a. der Umgang mit Prophylaxen, die Gestaltung des Tagesablaufs und nachvollziehbare Angaben zum Qualitätsmanagement. Diese Informationen sollen Ihnen beim Erstbesuch einer Stationären Einrichtung, oder beim Erstbesuch durch einen Ambulanten Pflegedienstleister helfen, die Einrichtung/den Dienst zu finden, die/der am besten auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Informationen sind im Übrigen so aufbereitet, dass sie auch für einen Laien verständlich und nachvollziehbar sind.
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