KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN  

Die neue WWK Pflegerente 2012 mit den entscheidenden Vorteilen gegenüber anderen Absicherungsformen - wie z.B. einer Pflegetagegeldversicherung 

-Beitragsbefreiung bei Zahlung einer Pflegerente

-Leistung auch bei Demenz ab Pflegestufe II 

-Einstufung nach Sozialgesetzbuch (SGB) oder ADL-Punkten  ****

-eine Anerkennung/Untersuchung durch den medizinischen Dienstes der gesetzlichen Pflegeversicherung   ist nicht erforderlich; es reicht in der Regel ein Bericht der behandelnden Ärzte, Heilbehandler, bei Demenz vom Neurologen

-Stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit

Beitragsvergleich Pflegerenten

 

Sie erhalten hier Ihr Angebot zur WWK PflegeRente           

und hier Ihr Vergleichsangebot zum Pflegetagegeld

*Durchschnittliche Kosten für das Pflegeheim/Pflegestufe III                                  3.300 EUR  

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (ab Juli 2008)         1.470 EUR     Differenz, die Sie monatlich tragen müssen                                                                1.830 EUR

Nicht berücksichtigt sind Pflegezusatzkosten. Das sind Aufwendungen,  die bedingt durch Ihre Pflegebedürftigkeit entstehen. Dazu zählen z.B. Kosten für private Heilbehandlungen, Massagen oder medizinische Hilfsmittel  - ca 200 € /Monat.
Die Kosten für Ihre normale Lebenshaltung erhöhen Ihre Versorgungslücke erheblich.
Zu berücksichtigen sind a) Lebensmittel, Zeitungen, Fernsehen, Kleidung, b) etwaiger
Verdienstausfall bei Pflege durch Angehörige, c) Lebenshaltungs- und Mietkosten des
Ehepartners - 900 € + x.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt meist nur körperliche Gebrechen ab. Wer körperlich fit ist, aber z.B. unter Alzheimer leidet, erhält in der Regel keine Einstufung in eine Pflegestufe zuerkannt. So erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Demenz sich oder andere gefährden und daher einer Pflege bedürfen, keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Pflegereform sieht für Demenzkranke jährliche "Leistungen" bis zu 2.400 EUR vor, allerdings nur, wenn ein bereits pflegebedürftig eingestufter Patient zusätzlich an Demenz erkrankt.

Die Leistungspakete

Wählen Sie in der WWK PflegeRente aus vier Leistungspaketen. Die Pakete Basis, Komfort, und Exklusiv bieten feste Leistungssätze. Das Paket Flexi lässt sich in Pflegestufe I und II zwischen 0 und 100 % bedarfsgerecht individualisieren – ganz so, wie Sie es wollen.

Erleichterte Gesundheitserklärung im Basispaket mit Sofortpolicierung (falls die 5 Fragen durchgehend mit „Nein“ beantwortet werden können, erfolgt keine weitere Gesundheitsprüfung und die sofortige Policierung)

Pflegestufe I /
3 ADL Punkte
Pflegestufe II / 4-5 ADL-
Punkte oder Demenz
Pflegestufe III /
6 ADL-Punkte
Exklusiv – die Komplettabsicherung
Beitragsbefreiung
25 % Rente der Pflegestufe III
        Beitragsbefreiung
        50 % Rente der Pflegestufe III
           Beitragsbefreiung
           100 % Rente
Komfort – der gesunde Mittelweg zwischen Leistung und Beitrag
keine Leistung        Beitragsbefreiung
        50 % Rente der Pflegestufe III
            Beitragsbefreiung
            100 % Rente
Basis – die solide Grundlage
keine Leistung         keine Leistung                     

            Beitragsbefreiung                                      100 %   Rente 

Flexi – so wie Sie wollen !!! Ideal für einen Vergleich mit Produkten der Mitbewerber!
Beitragsbefreiung*
und 0 bis 100% der Rente der Pflegestufe III wählbar**
Beitragsbefreiung*
und 0 bis 100 % der Rente der Pflegestufe III wählbar**'***
Beitragsbefreiung
100 % Rente

* wenn Rente vereinbart
** in ganzen %-Schritten
*** mindestens so hoch wie in Pflegestufe I


Starke Argumente

Wiedereingliederungshilfe inklusive
Entfallen die Voraussetzungen zur Pflegerentenzahlung, werden drei volle Monatsrenten (maximal 3.000 EUR) als Wiedereingliederungshilfe gezahlt.

Beitragsbefreiung bei Zahlung einer WWK PflegeRente
Sobald bei Pflegebedürftigkeit eine Rente gezahlt wird, läuft der Vertrag automatisch beitragsfrei weiter.

Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen
Die WWK PflegeRente beinhaltet umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen. Besondere Bedeutung hat dabei die schnelle Verfügbarkeit eines Pflegeplatzes in unmittelbarer Umgebung des aktuellen Wohnortes.

Dynamische Anpassung möglich
Die Dynamik passt bei laufender Beitragszahlung den Versicherungsschutz an den wachsenden Vorsorgebedarf an. Möglich ist eine Beitragssteigerung zur Anpassung des Versicherungsschutzes zwischen 1 und 6 Prozent – bei Renten in Pflegestufe III über 1.500 EUR bis 1 bis 3 Prozent.

PflegeBonus inklusive – ohne Mehrbeitrag

Zusätzlich zur vereinbarten, garantierten Rente wird eine BonusRente in Höhe von derzeit 25 Prozent gezahlt*.

* Die möglichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.

Leistung auch bei Demenz
Unter Demenz versteht man den Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Die WWK PflegeRente erbringt die vereinbarte Leistung der Pflegestufe II, auch bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit infolge einer Demenz.

Nie ins Heim
Mit der Nie-ins-Heim-Option bietet die WWK PflegeRente ein besonderes Highlight.

Falls der Kunde es wünscht, organisiert die WWK ab den Mindest-Pflegerenten die garantierte hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden – in allen Pflegestufen.

Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
Ein Ansprechpartner
Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation
Optimierung aller Abläufe und Verbesserung der Lebenssituation
Beratung und Unterstützung bei der Auswahl des Pflegedienstes
Bereitstellung eines Hausnotrufs (24 h / 7 Tage die Woche)
Einkaufsdienst und Reinigungsarbeiten im Rahmen der häuslichen Versorgung
Beratungsleistungen zu allen relevanten Fragen im Rahmen von – Pflegebedürftigkeit (z. B. zur Anpassung des Wohnumfelds)


Mindest-Pflegerente für die Nie-ins-Heim-Option:

Pflegestufe IPflegestufe IIPflegestufe III
500 EUR750 EUR1.000 EUR
unter Berücksichtigung des PflegeBonus*
400 EUR600 EUR800 EUR

* Der PflegeBonus erhöht die garantierte Rente derzeit um 25 Prozent. Die möglichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.

 Begriff: ADL = Abk. für „Activities of Daily Living” („Tätigkeiten des täglichen Lebens“). 
          2. Merkmale: Bei Anwendung des ADL-Punktesystems wird zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine ärztliche Untersuchung vorgenommen und festgestellt, inwiefern die pflegebedürftige Person bestimmte Grundfertigkeiten eigenständig ausführen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit die aufgrund der Pflegebedürftigkeit erforderlichen Hilfestellungen bei der Ausführung von „Tätigkeiten des täglichen Lebens“ in Anspruch nehmen. Entscheidend ist allein der körperliche Zustand der pflegebedürftigen Person.

Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst, oder eine stationäre Pflegeeinrichtung in Ihrer Stadt, oder im Umkreis?   www.wwk-pflegeservice.de/                                                                                                                                                                                   Eine Suche nach Pflegeeinrichtungen bietet auch der BKK Pflegefinder - hier sehen Sie die Bewertung der Einrichtung, spezielle Leistungen und die Kosten.

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